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Systemische Weiterbildung
in Bremen und Karlsruhe

AGB

Unsere AGB sind durch und durch teilnehmerfreundlich. Die Teilnehmenden unserer Veranstaltungen werden nicht durch Verträge gebunden. Der Ausstieg aus der Weiterbildung ist jederzeit möglich. Für Teilnehmende, die einen Weiterbildungsvertrag wünschen, halten wir entsprechende Vordrucke bereit.

§ 1. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an Seminaren ist jedermann/frau möglich. Die Teilnahme an langfristigen Weiterbildungen (über 6 Monaten) ist an persönliche Voraussetzungen geknüpft, die ggf. in individueller Absprache geregelt werden.

§ 2. Anmeldung
Die Anmeldung ist durch schriftliche oder elektronische Anmeldung ( Internet) möglich. Formlose schriftliche Anmeldungen und Fax-Anmeldungen werden unter dem Vorbehalt  anerkannt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als Geschäftsgrundlage vereinbart sind.

§ 3. Beginn und Dauer
Beginn, Dauer und Ort der Seminare und Weiterbildungsgänge sind im jeweiligen Lehrgangsprogramm festgelegt. Änderungen nach aktuellen Gegebenheiten wie Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes, der Räumlichkeiten und des Dozenteneinsatzes  bleiben vorbehalten. sys-TEM behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen der Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung an die Bedürfnisse der Seminare anzupassen.

§ 4. Zahlungsbedingungen
Die Seminargebühr wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung, auch dann, wenn die Serminare nicht oder nur teilweise besucht werden. Zuviel entrichtete Seminargebühren werden nicht zurückerstattet. Sie können mit der Teilnahme an Seminaren freier Wahl innerhalb eines Jahres verrechnet werden. Seminargebühren können nicht erstattet werden, wenn die Weiterbildung durch Ereignisse höherer Gewalt (siehe § 9) unterbrochen wird oder nicht fortgeführt werden kann.

§ 5. Nichtdurchführung/Kündigung
1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus anderen, vom Institut nicht zu vertretenden Gründen, eine programmgemäße Durchführung nicht möglich, ist der Veranstalter nicht zur Durchführung verpflichtet. Eine Haftung gegenüber dem Teilnehmer für etwaige daraus entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
2. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Bereits geleistete Seminargebühren können mit der Teilnahme an Seminaren freier Wahl innerhalb eines Jahres verrechnet werden.

§ 6. Schnuppern
Zum Kennenlernen der sys-TEM Weiterbildung können Sie ein ganzes Wochenende kostenlos schnuppern. Die Konditionen: Die Teilnahme wird nur dann berechnet, wenn Sie im Anschluss an das Schnupperseminar einsteigen. Das Seminar wird als Weiterbildungsmodul angerechnet. Wenn Sie anschließend nicht einsteigen, zahlen Sie nichts. Die Teilnahme ist also völlig unverbindlich.

§ 7. Personenbezogene Daten
Die/der Teilnehmende erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihrer/seiner Daten einverstanden. Die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen Daten werden zum Zweck der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 8. Haftung
1. Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
2. Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

§ 9. Höhere Gewalt
Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter der Weiterbildung die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Anbieter nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Tod des Dozenten/der Dozentin oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

§ 10. Schlussbestimmungen
Absprachen die einer Änderung einzelner Bestimmungen bedeuten, sind nur wirksam, wenn sie von der Instituts-Leitung schriftlich bestätigt werden. Für alle, sich aus den Weiterbildungen und Workshops ergebenden Ansprüchen gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Karlsruhe als vereinbart. Sollten  eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt  es nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist der Weise umzudeuten, dass der Weiterbildungszweck erreicht wird.

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